Allgemeine Verkaufs­bedingungen

Allgemeine Verkaufs­bedingungen

SCHINKO GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen der SCHINKO GmbH

Stand Oktober 2025

1. Scope

Die folgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns getätigten Verkaufsabschlüsse.

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schinko GmbH (in der Folge auch „SCHINKO“ genannt) erfolgen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch die Auftragserteilung/Bestellung als für sich bindend anerkennt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann als anerkannt, wenn SCHINKO ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshandlungen von SCHINKO als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen anzusehen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern nicht gesondert schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

2. Angebot

Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen von SCHINKO enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind stets unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder zum Vertragsinhalt erklärt werden. Generell werden Angebote, Aufträge und mündliche sowie fernmündliche Abmachungen erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von SCHINKO verbindlich. Die Spezifikation eines von Schinko angenommenen Auftrages kann vom Käufer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SCHINKO geändert werden.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn SCHINKO nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat.

4. Preise

Alle seitens SCHINKO genannten Preise verstehen sich ab Werk (Ex-Works EXW Incoterms 2020) und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Preis enthalten ist eine einfache, handelsübliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen. SCHINKO ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sich nach Angebotslegung bzw. Auftragsbestätigung Änderungen bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Gehältern, Gebühren, Steuern, sonstigen Abgaben oder ähnlichen preisrelevanten Merkmalen ergeben. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich SCHINKO eine entsprechende Preisänderung vor. Bei Folgeaufträgen ist SCHINKO nicht an zuvor vereinbarte Preise und Kosten gebunden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich nach Rechnungseingang netto, unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen spesenfrei zu erfolgen und gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto von SCHINKO als schuldbefreiend geleistet. Skontoabzüge sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen von SCHINKO ist nicht zulässig, soweit die Forderungen des Kunden nicht von SCHINKO anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von SCHINKO nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Allfällige Stundungen werden unter der Bedingung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen bei sonstigem Terminverlust gewährt. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen des Auftragnehmers, unabhängig ob externer oder interner Aufwand, verpflichtet. Zahlungen mittels Wechsel werden, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, nicht akzeptiert.

5.2. SCHINKO ist darüber hinaus bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder wahlweise für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder eine geeignete teilweise oder vollständige Zahlungsabsicherung zu verlangen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle sonstigen Rechte von SCHINKO bleiben hiervon unberührt.

5.3 Bei Geschäftsabschlüssen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung unter Zugrundelegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Devisengeldkurses, wobei der Kunde das Kursrisiko zu tragen hat. Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Kunde verpflichtet, die Zahlung nach Wahl von SCHINKO zu leisten.

5.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, SCHINKO jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Bei Unterlassung gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unabhängig von abweichenden länderspezifischen Rechtsordnungen im Eigentum von SCHINKO. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung keinesfalls verändert bzw. verarbeitet werden. Eine Weiterveräußerung oder Verpfändung ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung von SCHINKO zulässig. Der Kunde ist zur Abtretung seiner hierdurch entstehenden Forderungen Dritten gegenüber an SCHINKO verpflichtet. Sollte eine dritte Partei auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen, so hat der Kunde SCHINKO sofort schriftlich zu benachrichtigen und unverzüglich selbst alle zur Abwehr nötigen Vorkehrungen zu treffen. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch SCHINKO einzuziehen. Der Kunde ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an SCHINKO bekanntzugeben. Von einer Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte muss der Kunde SCHINKO unverzüglich benachrichtigen.

7. Lieferung

7.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen unter der Klausel EXW (Incoterms 2020) Matzelsdorf 60, 4212 Neumarkt, Österreich. Für Zwischenfälle bei der Hilfestellung im Rahmen der Beladung und Ausfuhranmeldung hält der Kunde SCHINKO schad- und klaglos. Versand und Warenübernahme erfolgen auf Gefahr des Kunden, auch wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte. Die Lieferverpflichtung von SCHINKO gilt als in dem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Ware das Werk oder Lager verlässt. Sie gilt auch dann als erfüllt, wenn nach rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft die Ware ohne Verschulden von SCHINKO nicht rechtzeitig versendet werden kann. SCHINKO ist nicht verpflichtet, die Lieferung gegen allfällige Risiken zu versichern.

7.2. SCHINKO ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen.

7.3.Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Tag der Übermittlung einer Auftragsbestätigung von SCHINKO, jedoch nicht vor Erfüllung von Kundenverpflichtungen wie zB Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Anzahlungen oder zur Verfügung Stellung von Beistellteilen. Liefer- und Leistungsfristen sind nur annähernd berechnet und können von SCHINKO um bis zu 3 Kalenderwochen überschritten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese durch den Kunden nicht angemessen verwendet werden können; bereits gelieferte und nicht verwendbare Ware hat der Kunde auf eigene Kosten an SCHINKO zurückzustellen. Im Falle eines Lieferverzugs sind Schadenersatzansprüche oder sonstige Forderungen wegen dieses Verzuges ausgeschlossen, sofern SCHINKO nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7.4 Im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden ist SCHINKO berechtigt, die Ware ohne Abnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu versenden oder in beliebiger Weise einzulagern. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Ware als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die für den Fall der Lieferung fälligen oder durch die Lieferung bedingten Zahlungen unverzüglich zu leisten.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

8.1. Der Kunde hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Warenübergabe schriftlich und unter detaillierter Angabe des behaupteten Mangels bei sonstigem Ausschluss anzuzeigen,. Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge ebenfalls unverzüglich, längstens aber binnen 7 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. Ein allfälliger Anspruch auf Gewährleistung ist stets vom Kunden zu beweisen, die gesetzlichen Vermutungen der §§ 924 und 933a ABGB werden ausdrücklich abgedungen. Im Falle nicht berechtigter oder nicht fristgerecht erhobener Mängelrügen ist der Kunde zum Ersatz aller dadurch verursachten Kosten verpflichtet. SCHINKO behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung, noch für Neuteile verlängert. Werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHINKO Veränderungen oder Bearbeitungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers.

8.2. Die Haftung von SCHINKO für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und krass grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verschuldens trägt der Kunde. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art, Bearbeitungskosten, Zinsverlust sowie entgangenem Gewinn. Ebenso ausgeschlossen sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Schäden und Mangelfolgeschäden, die aus der Fertigung nach vom Kunden bereitgestellten Plänen, Skizzen und Mustern resultieren; soweit die Ausführung selbst nach den Angaben des Kunden erfolgt. Die Haftung von SCHINKO ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach mit dem Nettowert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungs- oder Präklusivfrist zur Anwendung gelangt, müssen sämtliche Ansprüche gegen SCHINKO binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, bei sonstigem Anspruchsverlust gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von zwei Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis.

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinem eigenen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff gemäß § 933b ABGB auf SCHINKO ausgeschlossen.

9. Schutzrechte

9.1. Der Kunde haftet SCHINKO dafür, dass durch die Ausführung seiner Vorschriften bestimmter Qualitäts- und sonstiger Eigenschaften oder durch die Verwendung der an SCHINKO zur Verfügung gestellter Zeichnungen, Modelle, Muster, Behelfe und ähnlicher Ausführungsvorschriften und -behelfe in- und ausländische Schutzrechte Dritter, insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde hat SCHINKO für solche Ansprüche aus der Ausführung seiner Bestellung schad- und klaglos zu halten. SCHINKO übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Mustern und dergleichen und schließen Versicherungen hierfür nur über Auftrag und auf Kosten des Kunden ab.

9.2. Die Pläne, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen von SCHINKO bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von SCHINKO und dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung Dritten zugängig gemacht werden und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.; sie sind auf jeden Fall vom Kunden als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

10. Höhere Gewalt und sonstige Lieferbedingungen

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Streiks, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen von Energie und Vormaterialien zählen, berechtigen SCHINKO zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu gewähren. Der höheren Gewalt stehen Aussperrung und sonstige Umstände (nach Vertragsschluss verhängte Import- und Exportsperren) gleich, die SCHINKO die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wobei es gleichgültig ist, ob sie bei SCHINKO oder einem seiner Vorlieferanten eintreten. SCHINKO ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

Haben sich die Umstände, unter denen ein Vertragsschluss erfolgt ist, so erheblich verändert, dass mit Recht angenommen werden kann, der Abschluss wäre unter den geänderten Verhältnissen gar nicht oder doch zu anderen Bedingungen erfolgt, so steht SCHINKO je nach Beschaffenheit des Falles das Recht zu, die Erfüllung des Vertrages zur verweigern oder eine den geänderten Umständen Rechnung tragende Abänderung der Vertragsbestimmungen wie z.B. Zahlung in anderer Währung, unter Anwendung einer Gleitklausel, Änderung der Liefermodalitäten etc. zu verlangen.

11. Datenschutzrecht

Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferungen und Leistungen von SCHINKO streng vertraulich zu behandeln, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes einzuhalten, insbesondere gemäß Art 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen betreffend Datensicherheit zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; im Falle eines Verstoßes ist SCHINKO unbeschadet weiterer Ansprüche zum Vertragsrücktritt berechtigt. Informationen zum Datenschutz finden sich in der unter http://www.schinko.at/ abrufbaren Datenschutzerklärung.

Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen, welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Know-How darstellen, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht noch in jeglicher sonstigen Form durch den Kunden verwertet werden.

12. Erfüllungsort /Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

12.1. Als Erfüllungsort und Zahlungsort gilt der Sitz von SCHINKO in Neumarkt im Mühlkreis als vereinbart, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

12.2 Die Auslegung von Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen sowie sämtliche von SCHINKO getätigten Verkaufsabschlüsse unterliegen dem österreichischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und sonstiger Kollisionsnormen und den Bestimmungen des UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Im Falle von Streitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem je nach Streitwert sachlich zuständigen Gerichten in Linz.SCHINKO behält sich in jedoch das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auch das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis hat schriftlich zu erfolgen.

12.4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zwecke soweit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.

Im Fall von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Sprachfassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geht die deutsche Sprachfassung vor.

General Terms and Conditions of Sale of SCHINKO GmbH

As of October 2025

1. Application

Unless otherwise agreed in writing, the following terms and conditions apply to all sales and transactions made by us.

All deliveries, services, and offers provided by Schinko GmbH (hereinafter also referred to as “SCHINKO”) are made exclusively on the basis of these terms and conditions, which the customer acknowledges as binding upon placing an order, unless expressly agreed otherwise in writing. Any terms and conditions of the customer that conflict with or deviate from these terms and conditions shall only be deemed accepted if SCHINKO has expressly agreed to their validity in writing; in particular, no actions taken by SCHINKO to fulfill the contract shall be deemed to constitute acceptance of deviating contractual terms and conditions. These General Terms and Conditions of Sale shall also apply to future business relationships between the contracting parties, unless separate written agreements are made.

2. Offer

All illustrations, drawings, plans, material, weight, dimension, and price specifications, etc. contained in offers, advertising materials, and other documents from SCHINKO are always non-binding unless they are expressly designated as binding in writing or declared to be part of the contract. In general, offers, orders, and verbal and telephone agreements only become binding upon express written confirmation by SCHINKO. The specification of an order accepted by SCHINKO may only be changed by the buyer with the express written consent of SCHINKO.

3. Conclusion of Contract

The contract shall be deemed concluded when SCHINKO has sent a written confirmation of order after receiving the order.

4. Prices

All prices given by SCHINKO are ex works (Ex-Works EXW Incoterms 2020) and, unless otherwise expressly stated, are exclusive of sales tax. The price includes simple, standard packaging of the goods; special packaging, loading, transport, and transport insurance, etc. are to be paid separately by the customer. SCHINKO is entitled to increase prices appropriately if, after the offer has been made or the order has been confirmed, there are changes in the prices of raw materials or auxiliary materials, wages, salaries, fees, taxes, other charges, or similar price-relevant factors. SCHINKO reserves the right to adjust prices accordingly in the event of an order that deviates from the overall offer. SCHINKO is not bound by previously agreed prices and costs for follow-up orders.

5. Terms of Payment

5.1. All payments must be made immediately upon receipt of the invoice, net, excluding any offsetting or retention, free of charges, and shall only be considered as paid upon receipt in SCHINKO’s business account. Discount deductions are not permitted and will not be accepted. The offsetting of claims by the customer against claims by SCHINKO is not permitted unless the customer’s claims have been recognized by SCHINKO or established by a court of law. The customer is not entitled to withhold payments due to warranty claims or other counterclaims not recognized by SCHINKO. Any deferrals shall be granted on condition that the agreed payment deadlines are met, otherwise the deadline shall be deemed to have been missed. In the event of default in payment, the customer shall be obliged to pay default interest at a rate of 12% p.a. and to reimburse the contractor for all reminder and collection costs, regardless of whether these are external or internal expenses. Unless expressly agreed, payments by bill of exchange shall not be accepted.

5.2. In addition, in the event of default of payment by the customer or the opening of insolvency proceedings against the customer, SCHINKO shall be entitled, at its own discretion and irrespective of any fault on the part of the customer, to withhold deliveries or services until the agreed consideration has been provided, to withdraw from the unfulfilled part of the contract, or, at its discretion, to demand cash payment or suitable partial or full payment security for further deliveries, without the need to set a prior period of grace. All other rights of SCHINKO remain unaffected by this.

5.3 For transactions in foreign currencies, conversion shall be based on the foreign exchange rate announced by the Austrian National Bank on the date of our confirmation of order, with the customer bearing the exchange rate risk. If the agreed method or route of payment cannot be adhered to, the customer shall be obliged to make payment at SCHINKO’s discretion.

5.4 The customer agrees that invoices may also be issued and sent to them by electronic means. The customer is obliged to notify SCHINKO immediately in writing of any change of address, as long as the contractual legal transaction has not been completed in full by both parties. If this is not done, declarations shall be deemed to have been received even if they are sent to the last known address.

6. Retention of title

The products remain the property of SCHINKO until full payment has been made, regardless of any deviating country-specific legal regulations. The products subject to retention of title may not be modified or processed in any way before full payment has been made. Resale or pledging is only permitted with the express consent of SCHINKO. The customer is obliged to assign any claims arising from this to SCHINKO. If a third party takes possession of the products which are subject to retention of title, the customer must notify SCHINKO immediately in writing and take all necessary precautions to defend against such action. The customer is entitled to collect claims from the resale until revoked by SCHINKO at any time. However, the customer is not entitled to dispose of such claims by assignment. Upon request, the customer is obliged to notify its buyer of the assignment to SCHINKO. The customer must notify SCHINKO immediately of any seizure or other claim on the products by third parties.

7. Delivery

7.1. Unless expressly agreed otherwise, all deliveries shall be made under the EXW clause (Incoterms 2020) Matzelsdorf 60, 4212 Neumarkt, Austria. The customer shall indemnify SCHINKO for any incidents occurring in connection with assistance with loading and export declaration. Shipping and acceptance of goods shall be at the customer’s risk, even if freight-free delivery has been agreed in particular cases. SCHINKO’s delivery obligation shall be deemed fulfilled at the time the products leave the factory or warehouse. It shall also be deemed fulfilled if, after timely notification of readiness for shipment, the products cannot be shipped on time without fault on the part of SCHINKO. SCHINKO is not obliged to insure the delivery against any risks.

7.2. SCHINKO is entitled to make partial and advance deliveries and to invoice them.

7.3 Delivery and service deadlines begin on the date of transmission of an order confirmation by SCHINKO, but not before the customer has fulfilled their obligations, such as providing documents, approvals, releases, advance payments, or making parts available. Delivery and service deadlines are only approximate and may be exceeded by SCHINKO by up to 3 calendar weeks. Only after this period has expired may the customer withdraw from the contract after setting a reasonable grace period of at least 14 days. Withdrawal with regard to partial deliveries that have already been made is only permissible if these cannot be used appropriately by the customer; goods that have already been delivered and cannot be used must be returned to SCHINKO by the customer at their own expense. In the event of a delay in delivery, claims for damages or other claims due to this delay are excluded, unless SCHINKO is guilty of intent or gross negligence.

7.4 In the event of default of acceptance by the customer, SCHINKO shall be entitled to ship the goods without acceptance at the customer’s risk and expense or to store them in any manner. At this point in time, the goods shall be deemed to have been delivered in accordance with the contract in every respect. The customer shall then be obliged to make the payments due in the event of delivery or resulting from delivery without delay.

8. Warranty and compensation

8.1. The customer must inspect the goods immediately upon receipt and report any recognizable defects in writing immediately after becoming aware of them, but in any case within 7 days of delivery of the goods, providing detailed information about the alleged defect, otherwise the claim will be excluded. In the case of hidden defects, the complaint must also be made immediately, but no later than 7 days after their discovery. Any warranty claims must always be proven by the customer; the legal presumptions of §§ 924 and 933a ABGB (Austrian Civil Code) are expressly waived. In the event of unjustified or untimely complaints, the customer is obliged to reimburse all costs incurred as a result. SCHINKO expressly reserves the right to fulfill any warranty claim at its own discretion by repair, replacement, or price reduction. The warranty period is 6 months and begins with the transfer of risk. The warranty period shall not be extended for the main delivery or for new parts by the rectification of defects or acknowledgment, even in the event of the installation of new parts in the main delivery. If the customer makes changes or modifications to the delivered product or works without the prior written consent of SCHINKO, any warranty obligation on the part of the contractor shall lapse.

8.2. SCHINKO’s liability for damages, with the exception of damage to persons, is limited to cases of intent and gross negligence. The onus of proof for the existence of such fault lies with the customer. To the extent permitted by law, any compensation for pure financial losses, indirect damages and losses or consequential damages of any kind, processing costs, loss of interest and loss of profit is also excluded. Warranty and damage claims for damages and consequential damages resulting from production based on plans, sketches, and samples provided by the customer are also excluded, insofar as the execution itself is carried out according to the customer’s specifications. SCHINKO’s liability is generally limited to typically foreseeable damages and, in terms of amount, to the net value of the (partial) delivery. Unless a shorter statutory limitation or preclusion period applies, all claims against SCHINKO must be asserted in court within six months of the date on which the customer becomes aware of the damage and the person responsible for it or of the event giving rise to the claim, otherwise the claim will be lost, but no later than two years after the event giving rise to the damage.

Claims for recourse as defined in § 12 of the Austrian Product Liability Act are excluded.

If a warranty claim arises in the customer’s relationship with its own customer, recourse against SCHINKO pursuant to Section 933b of the Austrian Civil Code (ABGB) is excluded.

9. Intellectual Property Rights

9.1. The customer shall indemnify SCHINKO against any claims by third parties arising from the execution of its specifications regarding certain quality and other characteristics or from the use of drawings, models, samples, aids, and similar design specifications and aids provided to SCHINKO, in particular patent, trademark, design, and copyright infringements. The customer shall indemnify and hold SCHINKO free from any claims arising from the execution of its order. SCHINKO accepts no responsibility for the loss of or damage to drawings, samples, and the like provided and shall only take out insurance for this on behalf of and at the expense of the customer.

9.2. SCHINKO’s plans, sketches, and other technical documents, as well as samples, catalogs, brochures, illustrations, and the like shall remain the intellectual property of SCHINKO at all times and may not be reproduced or made accessible to third parties without consent and are protected by the relevant legal provisions regarding reproduction, imitation, competition, etc.; they must be treated as trade confidential by the customer in all cases.

10. Force majeure and other delivery conditions

The occurrence of unforeseeable circumstances or circumstances beyond the control of the parties, in particular all cases of force majeure, including strikes, operational disruptions, failure to supply energy and raw materials, entitle SCHINKO to extend the delivery dates and deadlines in accordance with the scope and duration of these circumstances and their consequences, without granting the customer a right to withdraw from the contract or a claim for damages. Force majeure shall be deemed to include lockouts and other circumstances (import and export bans imposed after conclusion of the contract) which make delivery significantly more difficult or impossible for SCHINKO, regardless of whether they occur at SCHINKO or one of its suppliers. However, in the event of such circumstances, SCHINKO shall also be entitled to cancel the order in whole or in part without the customer being entitled to claim compensation.

If the circumstances under which a contract was concluded have changed so significantly that it can be reasonably assumed that the contract would not have been concluded at all under the changed circumstances, or would have been concluded under different conditions, SCHINKO shall be entitled, depending on the nature of the case, to refuse to fulfill the contract or to demand an amendment to the contractual provisions that takes account of the changed circumstances, e.g. payment in a different currency, application of a payment adjustment clause, change in delivery terms, etc.

11. Data protection law

The customer agrees to treat SCHINKO’s deliveries and services as strictly confidential, to comply with the provisions of the General Data Protection Regulation (GDPR) and the Data Protection Act, and in particular to take appropriate technical and organizational measures regarding data security in accordance with Art. 32 GDPR in order to ensure a level of protection appropriate to the risk. In the event of a breach, SCHINKO shall be entitled to withdraw from the contract without prejudice to further claims. Information on data protection can be found in the privacy policy available at http://www.schinko.at/ .

Information obtained in the course of the cooperation that constitutes trade and business secrets or know-how must not be made accessible to third parties or used by the customer in any other form without express written consent.

12. Place of Performance/Applicable Law/Place of Jurisdiction/Final Provisions

12.1. The place of performance and payment shall be deemed to be the registered office of SCHINKO in Neumarkt im Mühlkreis, even if the handover takes place at another location as agreed.

12.2 The interpretation of provisions in these Terms and Conditions of Sale and all sales transactions concluded by SCHINKO are subject to Austrian law, expressly excluding the referral provisions of the International Private Law Act (IPRG) and other conflict of law rules and the provisions of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods of April 11, 1980. In the event of disputes, both parties shall submit to the courts in Linz with jurisdiction over the matter, depending on the amount in dispute. However, SCHINKO reserves the right to assert its claims at the customer’s place of jurisdiction.

12.3. There are no oral side agreements. All agreements, subsequent amendments, additions, side agreements, etc. must be made in writing to be valid. Any waiver of the written form requirement must also be made in writing.

12.4. Should one or more of the above provisions be or become invalid or unenforceable, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The invalid or unenforceable provision shall be replaced by a valid or enforceable provision that comes as close as possible to the economic purpose of the invalid or unenforceable provision. The same applies to unintended contractual loopholes.

In the case of conflict between the German and the English version of these Terms and Conditions of sale, the German version shall prevail.

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schinko GmbH (in der Folge auch „SCHINKO“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Ge­schäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Ge­schäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann als anerkannt, wenn SCHINKO ihrer Geltung ausdrücklich zuge­stimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshand­lungen von SCHINKO als Zustimmung zu abweichenden Vertrags­bedingungen anzusehen.

2. Angebot

Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen von SCHINKO enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn SCHINKO nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat.

4. Preise

Alle seitens SCHINKO genannten Preise verstehen sich Ex-Works und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatz­steuer zu verstehen. Im Preis enthalten ist eine einfache, handelsübliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicher­ung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich nach Rechnungseingang zu erfolgen und gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto von SCHINKO als schuldbefreiend geleistet. Der Kunde ist bei Zahlungsver­zug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen des Auftragnehmers, unab­hängig ob externer oder interner Aufwand, verpflichtet.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SCHINKO. Eine Weiterveräußerung ist nur bei ausdrücklicher Zustim­mung von SCHINKO zulässig. Der Kunde ist zur Abtretung seiner hierdurch entstehenden Forderungen Dritten gegenüber an SCHINKO verpflichtet.

7th delivery

7.1. Unless expressly agreed otherwise, all deliveries are EXW Matzelsdorf 60, 4212 Neumarkt, Austria, Incoterms 2010. The customer shall indemnify and hold SCHINKO harmless in the event of assistance provided in connection with loading and export declaration.

7.2. SCHINKO ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen.

7.3. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Tag der Übermittlung einer Auftragsbestätigung von SCHINKO, jedoch nicht vor Erfüllung von Kundenver­pflichtungen wie z. B. Beibringung von Unterlagen, Genehmi­gungen, Freigaben, Anzahlungen oder zur Verfügung Stellung von Bei­stellteilen. Liefer- und Leistungsfristen sind nur annähernd berechnet und können von SCHINKO um bis zu 3 Kalenderwochen überschritten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

8.1. Der Kunde hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Waren­übergabe schriftlich und unter detaillierter Angabe des be­haupteten Mangels zu erheben, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge ebenfalls binnen 7 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. Ein allfälliger Anspruch auf Ge­währleis­tung ist stets vom Kunden zu beweisen, der zum Ersatz aller Kosten für nicht berechtigte oder nicht fristgerechte Mängelrügen verpflichtet ist. SCHINKO behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Gewährleistungs­anspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preis­minderung zu erfüllen soweit nicht gesetzlich ein Wandlungs­anspruch besteht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware. Werden vom Kunden ohne vorherige schrift­liche Zustimmung von SCHINKO Veränderungen oder Bearbeitun­gen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers.

8.2. Die Haftung von SCHINKO für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verschuldens trägt der Kunde. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn. Die Haftung von SCHINKO ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Schadenersatzan­sprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach zwei Jahren ab Erfüllung des Vertrages. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern ledig­lich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt.

9. Produkthaftung

9.1 Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ isd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressbe­rechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10. Schutzrechte

10.1. The customer shall indemnify SCHINKO against all claims arising from the execution of his order in those cases where the execution of his specifications regarding certain quality and other characteristics or the use of drawings, models, samples, aids and similar specifications provided by SCHINKO infringes domestic and foreign intellectual property rights of third parties, in particular patent, trademark, design protection and copyright.

10.2. Die Pläne, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen von SCHINKO bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von SCHINKO und dürfen weder vervielfältigt, noch ohne Zustimmung Dritten zugängig gemacht werden und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimm­ungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wett­­bewerb usw.; sie sind auf jeden Fall vom Kunden als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

11. Höhere Gewalt

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteien­­willen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Streiks, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen von Energie und Vormaterialien zählen, berechtigen SCHINKO zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu gewähren. SCHINKO ist bei Vor­liegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänz­lichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatz­ansprüche ableiten kann.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/
Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt österreichisches materielles Rechts.

12.2. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Bei Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat gilt Linz als Gerichtsstand vereinbart. Alle aus oder in Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsge­richts­ordnung der Internationalen Handelskammer von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Linz. Es gilt österreichisches mate­rielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Deutsch. Der Auftragnehmer behält sich in beiden Fällen jedoch das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12.3. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Än­derungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. be­dürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift­form. Auch das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis hat schriftlich zu erfolgen.

12.4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaft­lichen Zwecke soweit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für unbeab­sichtigte Vertragslücken.

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