Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SCHINKO GmbH
August 2008
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des § 343 UGB.
Die Schinko GmbH, folgend SCHINKO genannt, verkauft und liefert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gemäß diesen AGB. Mit Unterfertigung des Auftragsschreibens akzeptieren Sie auch die umseitigen Geschäftsbedingungen. Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall unsere Zustimmung. Zwischenverkauf lagernder Erzeugnisse bleibt vorbehalten. Für Inlandsbezug gekaufte Ware darf unverarbeitet nicht exportiert, für Auslandsbezug gekaufte Ware nicht im Inland verwendet werden.
2. Angebot
Angebote von SCHINKO gelten als freibleibend und unverbindlich, wenn nicht anders lautend. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von SCHINKO weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können von SCHINKO jederzeit zurückgefordert werden, wenn der Auftrag anderweitig vergeben wird.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn SCHINKO nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat.
4. Preise und Preisänderungen
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Werk, verladen. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen.
5. Zahlung, Aufrechnungsverbot, Zinsen und Spesen
5.1. Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen kann ein Skonto von 3 % in Abzug gebracht werden. Bei Zahlungsverzug sind uns, entsprechend der EU-Richtlinie 2000/35/EG, Zinsen in der Höhe von 10% über dem aktuellen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB) zu vergüten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblich von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht gestattet, ebenso
die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen. Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor.
5.2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen können wir die Rückstellung bereits gelieferter Ware verlangen.
5.3. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welche Art auch immer, ist ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn wir nach Bekanntgabe des Namens bzw. der Firma inkl. genauer Geschäftsanschrift des Käufers unsere Zustimmung erteilen.
7. Lieferung und Versand
Erfüllungsort für unsere Leistung ist unsere Geschäftsadresse – ab Werk - (Matzelsdorf 60; 4212 Neumarkt). Mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Die Ware wird von uns handelsüblich handelsüblich für die Lieferung verpackt.
8. Liefertermine, Liefer- und Annahmeverzug
8.1. Die Lieferzeiten sind für uns freibleibend, das heißt ohne rechtliche Bindung. Daher sind Schadenersatzansprüche aller Art unter Berufung auf Lieferfristen ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
8.2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Im Fall von Vorbedingungen des Kunden (z.B.: Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben,
Anzahlungen oder Lieferung von Kundenbeistellteilen) beginnt die Lieferzeit erst nach Erfüllung. Dies gilt auch bei fest vereinbarten Lieferterminen.
8.3. Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt dadurch entstandene Fracht- und Lagerkosten in angemessener Höhe (10% des Rechnungswertes pro angefangenem Monat) in Rechnung zu stellen.
9. Mängelrüge und Haftung
9.1. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach Empfang der Ware, mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter
Beschreibung der aufgetretenen Mängel zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, ebenso längstens binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter Beschreibung der aufgetretenen Mängel zu rügen. Nach Ablauf auch
dieser Frist ist die Haftung für Mängel, aus welchem Grund auch immer, ausgeschlossen. Als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir nach unserem Ermessen entweder gegen Ersatz oder Rückerstattung des hiefür berechneten Preises frei unserem Werk zurück oder führen
auf unsere Kosten eine entsprechende Mängelbehebung oder Austausch durch. Bei Rücklieferungen ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren und der Speditionsrechnung unsere bezügliche Auftragsnummer anzuführen. Für die gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen des Vertragspartners gegen uns steht ihm eine Frist von 6 Monaten ab Gefahrenübergang offen. im Säumnisfall sind sämtliche derartige Ansprüche ausgeschlossen.
9.2. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für allfällige Regressforderungen aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des § 12 PHG. Darüber hinausgehende, wie immer geartete Ersatzansprüche, aus welchem
Titel immer, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens, Gewinnentganges oder Folgeschadens sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst jedoch nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Patent-, Marken- und Urheberrechte
Alle im Zuge der Auftragsabwicklung übermittelte Pläne, Skizzen, Zeichnungen sind unter Schutz der gesetzlichen Bestimmungen über Paten-, Marken- und Urheberrechte. Unsere Produkte sind unser geistiges Eigentum.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Streiks, größere Betriebsstörungen, überhöhter Ausschussanfall, Ausbleiben von Zulieferungen von Energie und Vormaterialien sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt österreichisches materielles Rechts, wobei das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Vertragssprache ist Deutsch
12.2. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
12.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht.
12.4. Der Kunde hat allfällige Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit seinen Rechtsbeziehungen zu SCHINKO innerhalb von 6 Monaten schriftlich bei sonstigem Verlust geltend zu machen.
12.5. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zwecke soweit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.




